Nachstehende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der FSO Foreign Services Office GmbH (im folgenden FSO genannt) als Reiseveranstalter:
1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie FSO den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich mit beigelegtem Formular zu erfolgen. Mit der gesonderten Unterschrift erkennen Sie die Reisevertragsbedingungen an. Sehr kurzfristige Buchungen können auch telefonisch oder elektronisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung und deren schriftlicher Bestätigung durch FSO zustande. Bei der Buchung ist pro Person automatisch eine Anzahlung von Fr.400.--erforderlich. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reisedokumente erhalten Sie 7 Tage vor der Abreise.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise in den Reiseprogrammen verstehen sich in Schweizer Franken pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer und Flügen in der Economyclass. Für Einzelzimmer ist in der Regel ein Zuschlag zu bezahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung werden Ihnen die anfallenden Mehrkosten (Telefon, Faxe, Express-Visa) in Rechnung gestellt und der Rechnungsbetrag ist sofort zu zahlen.
3. Rücktritt/Änderungen
Grundsätzlich kann der abgeschlossene Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief vor dem 30. Tag des Reiseantrittes erfolgen. Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung: bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die Bearbeitungsgebühr bei Abmeldung oder Umbuchung beträgt Fr. 120.--/Person, Max. Fr. 150. -- pro Auftrag. Bei Annullation später als 30 Tage vor Reisebeginn, werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten fällig:
30 31 Tage 30 % 13 7 Tage 75 %
20 14 Tage 50 % 6 0 Tage 100 %
Bei der Stellung einer Ersatzperson, muss diese bereit sein, Ihren Vertrag zu übernehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 60. --. Die Annullation einer Reise vor Beginn kann durch FSO erfolgen aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Streik, politische Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen usw.) In diesem Falle bieten wir nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann FSO die Reise bis 22 Tage vor Reisebeginn absagen. Verzichten Sie in beiden Fällen auf die vorgeschlagene Ersatzreise erstattet Ihnen FSO alle bereits geleisteten Zahlungen zurück, wenn das Ereignis nicht durch die Annullationsversicherung gedeckt ist. Weitergehende Forderungen sind damit ausdrücklich ausgeschlossen
4. Reiseabbruch
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise abbrechen, erfolgt keine Rückvergütung. In Notfällen (Unfall, Krankheit) steht Ihnen die FSO Reiseleitung bei der Organisation bei. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreise-Kosten-Versicherung, welche im Arrangementpreis nicht eingeschlossen ist.
5. Programmänderungen
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von FSO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen im Routenverlauf und Auslassungen, bzw. teilweise Ersetzung von bestimmten Besichtigungspunkten durch andere, sind bei Reisen mit Trekking- und Expeditionscharakter auf Grund von technischen oder behördlichen Gegebenheiten, Wetterbedingungen, Pannen u.a. nicht ausgeschlossen. Diese stellen keine Verletzung der vertraglichen Pflichten von FSO dar. Handelt es sich dabei um eine vor Reisebeginn notwendig gewordene erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie gemäss Art. 10 des Pauschalreisegesetzes vom Vertrag zurücktreten.
6. Preisänderungen
Diese bleiben vorbehalten bei Anstieg der Transportkosten, Erhöhung von staatlich eingeführten Abgaben und Gebühren, staatlich verfügten Preiserhöhungen, starke Wechselkursänderungen. In diesen Fällen werden wir Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn informieren. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte gemäss Art. 10 des Reisegesetzes sind gewahrt.
7. Mindeststeilnehmerzahl
Wir bieten Reisen in Gruppen von 6 20 Personen an, d.h. die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Wir empfehlen deshalb eine frühzeitige Anmeldung, 60 bis 40 Tage vor Reisebeginn.
8. Pass, Visa, Impfungen
Die Visa und eventuell notwendige Passübersetzungen werden von uns eingeholt. Die Passübersetzung ins Arabische wird ebenfalls von uns veranlasst. Beachten Sie bitte, dass der Pass noch 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Impfungen, soweit erforderlich, ist Ihre Sache.
9. Gesundheitliche Anforderungen
Zusätzlich gilt: Es gehört zum Charakter von Natur- und Expeditionsreisen, dass der Reisende erheblichen Strapazen hinsichtlich des Klimas und auch körperlichen Anstrengungen ausgesetzt ist. Ein guter Gesundheitszustand, angemessene Vorbereitung auf die Reise, Grundkenntnisse in erster Hilfe und ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsicht werden vom Reisenden erwartet. Es ist ferner zu beachten, dass in abgelegenen Regionen Rettungs- und Behandlungsmöglichkeiten nur in eingeschränktem Masse verfügbar sind und daher auch kleine Verletzungen Folgen haben können. Die Teilnahme an Expeditionsreisen beinhaltet daher auch bei guter Vorbereitung und Durchführung ein Restrisiko, welches Sie in Eigenverantwortung zu tragen haben.
10. Zoll- und Devisenbestimmungen
Sie sind für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantworlich. FSO haftet nicht für Zuwiderhandlung; diese wird als Annullation durch den Kunden behandelt.
11. Versicherungen.
Annullations- und Reisezwischenfallversicherung ist obligatorisch. Falls Sie keine Versicherung haben, kann diese bei uns abgeschlossen werden und wird separat dazugerechnet.
12. Haftung
FSO ist im Besitz einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen und ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung eingezahlten Beträge und die Kosten für die Rückreise bei allfälliger Insolvenz sind damit gesichert. FSO haftet in keiner Weise für Unfälle und Verspätungen in der Luftfahrt, bei der Benutzung von Verkehrsmitteln (Bussen, Taxis, Geländefahrzeugen, usw) beim Umgang mit Tieren, Angriffen von Tieren oder Menschen, bei Fussmärschen oder eigenen Unternehmungen, Attentaten, Unruhen und sonstigen Krisen und höherer Gewalt.
13. Beanstandungen
Sie als Kunde sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen oder begleitenden Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sie um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine Reiseleitung im Ferienort nicht vorhanden oder zu erreichen, sind etwaige Reisemängel direkt an FSO an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens drei Wochen nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden.
14. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und FSO ist Schweizer Recht anwendbar.Gerichtsstand ist Attelwil.
FSO
Foreign Services Office GmbH, Wüsten-Reisen,
Staffelbacherstrasse 34
CH-5056 Attelwil